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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08   

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https://dejure.org/2010,121671
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08 (https://dejure.org/2010,121671)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.03.2010 - L 14 U 187/08 (https://dejure.org/2010,121671)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. März 2010 - L 14 U 187/08 (https://dejure.org/2010,121671)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08
    Auf die auch sonst im Sozialrecht anzuwendende Lehre von der wesentlichen Bedingung (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - zur BK 2108; im Einzelnen ausführlich BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R = SozR 4-2700, § 8 Nr. 17; vgl. Rn. 13 ff. des juris-Umbruchs) kommt es demnach im vorliegenden Fall nicht mehr an.

    Aber auch insoweit ist nicht zu erkennen, dass im Einzelfall mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen - hier Elektrodenpech - und der Erkrankung - hier Prostatakrebs - spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08
    Das SG hat die als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage zulässige Klage (zu dieser Auslegung eines Antrags bei unzulässigem, weil unspezifischem Leistungsantrag vgl. BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - zit. nach juris, Rn. 11 f. des juris-Umbruchs) zu Recht abgewiesen, denn der angefochtene Bescheid der Beklagten vom 20. Februar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Juni 2003 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 54 Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08
    Auf die auch sonst im Sozialrecht anzuwendende Lehre von der wesentlichen Bedingung (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - zur BK 2108; im Einzelnen ausführlich BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R = SozR 4-2700, § 8 Nr. 17; vgl. Rn. 13 ff. des juris-Umbruchs) kommt es demnach im vorliegenden Fall nicht mehr an.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08
    Die gruppenspezifische Risikoerhöhung ist zu belegen, im allgemeinen ist eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen notwendig, lediglich in Ausnahmefällen - etwa bei Seltenheit einer Erkrankung - gelten Abweichungen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R - zit. nach juris, Rn. 22 des juris-Umbruchs; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2009 - L 6 U 845/06 - zit. nach juris, Rn. 36 des juris-Umbruchs, m. w. N.).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08
    Sinn des § 9 Abs. 2 SGB VII ist es allein, solche durch die versicherte Tätigkeit verursachten Krankheiten wie eine Berufskrankheit zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten oder nicht berücksichtigt wurden (st. Rspr. des BSG, u. a. Urteil vom 14. November 1996, 2 RU 9/96 - zit. nach juris - zur Vorgängervorschrift des § 551 Reichsversicherungsordnung; vgl. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2010, § 9 Anm. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2009 - L 6 U 845/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Gruppentypik -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2010 - L 14 U 187/08
    Die gruppenspezifische Risikoerhöhung ist zu belegen, im allgemeinen ist eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen notwendig, lediglich in Ausnahmefällen - etwa bei Seltenheit einer Erkrankung - gelten Abweichungen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R - zit. nach juris, Rn. 22 des juris-Umbruchs; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2009 - L 6 U 845/06 - zit. nach juris, Rn. 36 des juris-Umbruchs, m. w. N.).
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